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Vergaberichtlinien von "priv.at"

1. Einleitung

Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT) möchte mit dem Service "priv.at" österreichischen Privatpersonen die Möglichkeit geben, einen Domainnamen zu registrieren, als Fortführung des bisher von KPNQwest getragenen community-Projektes "priv.at". (Siehe auch die Informationen zur Geschichte von "priv.at") Maximal je ein Name in der Domain "priv.at" wird den Antragstellern überlassen: kostenfrei, und zur Nutzung für ausschließlich private Zwecke.

2. Vergabe

Für die Vergabe von Domains innerhalb der Domain "priv.at" gelten ausschliesslich folgende Regeln:

  1. Die Natur des Eintrags ist die einer leihweisen Überlassung, die jederzeit widerrufen werden kann. Das heisst, es besteht keinerlei Rechtsanspruch für den Erhalt oder Aufrechterhaltung einer "priv.at"-Domain. Aus der Delegation des Domainnamens sind auch keine weiteren Rechte ableitbar.

  2. Voraussetzungen und Bedingungen für eine Registrierung: Eine "priv.at"-Domain wird ausschliesslich an Privatpersonen abgegeben. Die Vergabestelle behält sich vor, gewerblich genutzte "priv.at"-Domains zu löschen. Die Antragstellerin stimmt ausdrücklich der Veröffentlichung der Domain-Inhaber-Daten in der whois-Datenbank und in im Internet gebräuchlichen Dokumentationsstellen zu.

    Die Antragstellerin und der von ihr namhaft gemachte administrative Ansprechpartnerin (admin-c) (üblicherweise hat im Kontext von "priv.at"-Domains eine Person beide Rollen: Antragstellerin und admin-c) müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, diese Adresse muss auch im Antragsformular angegeben sein. Sollte sich dies zu einem späteren Zeitpunkt ändern, ist diesbezüglich Kontakt mit der Vergabestelle aufzunehmen. Die Antragstellerin erklärt durch die Antragstellung volljährig und geschäftsfähig zu sein.

  3. Es wird je Antragstellerin höchstens eine "priv.at"-Domain zur privaten Nutzung vergeben. Reservierungen von Domains gibt es bei "priv.at" nicht.

  4. Sollten zwei Personen den gleichen Domainnamen beantragen, so werden jene Daten eingetragen, welche zuerst bei der Vergabestelle eingelangt sind ("first come, first serve"-Prinzip).

    Die Vergabestelle der Domain "priv.at" kann niemals als Schlichtungsstelle verwendet werden. Zur Beilegung von Streitfällen wird lediglich die Kontaktinformation der Inhaberin einer bereits bestehenden Domain weitergegeben.

  5. Alle Einträge, welche aufgrund der Angaben des Antrages erfolgen, werden von der Vergabestelle in gutem Glauben auf die Rechtmässigkeit des Anspruchs verwendet. Die Antragstellerin ist für die inhaltliche und formale Richtigkeit der Registrierungsdaten verantwortlich, insbesonders hinsichtlich einer funktionierenden E-Mail-Adresse. Falls die Antragstellerin auf E-Mail an diese nicht in vertretbarer Zeit antwortet oder die E-Mail-Adresse nicht mehr funktioniert, kann die Delegation widerrufen werden.

  6. Die Antragstellerin hat selbst dafür zu sorgen, dass keine Rechtsverletzung in der Verwendung des Namens vorliegt. Insbesondere Namens-, Marken- und Musterschutzrechte sind von der Antragstellerin selbst zu beachten. Die Vergabestelle kontrolliert nicht, ob es einen Widerspruch zur aktuellen Rechtslage oder Rechten Dritter gibt.

  7. Es werden lediglich Domains delegiert ("NS Records"), eine Eintragung von speziellen DNS Records (z.B.: "MX", "CNAME") ist nicht möglich, ausser dies ist aus technischen Gründen für die Delegation notwendig (z.B.: "glue records").

    Ein Domainname muss RFC-konform sein und darf daher nur Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten. Gross- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten, keine Umlaute, und darf nicht mit Bindestrich beginnen oder enden. Es werden unter "priv.at" keine Domains mit weniger als drei Zeichen oder andere, zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, Top-Level Namen (z.B.: "com", "edu") vergeben.

    Zumindest bis zur endgültigen Fertigstellung der entsprechenden RFCs werden keine Namen akzeptiert, die mit dem vorgeschlagenen Format für internationalisierte Domainnamen (siehe Internationalized Domain Names) in Konflikt sein könnten, konkret solche, die an 3. und 4. Stelle des Namens je ein "-" haben.

  8. Die vorliegenden Vergaberichtlinien werden von der DomaininhaberIn vollinhaltlich als Grundlage der Registrierung und Bestandteil des Domainvertrages akzeptiert.

3. Administrative Abwicklung

Kontaktinformationen:

E-Mail:
hostmaster@nic.priv.at
Adresse:
priv.at
Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT)
Ludwigg. 2a/3
A-1140 Wien
  1. Stellen eines Antrages und Vergabe: Der Antrag muß per Email gestellt werden (eine Web-basierte Variante ist in Arbeit). Ein Antrag gilt erst dann gestellt, wenn darin keine syntaktischen oder semantischen Fehler enthalten sind und die angegebenen Nameserver für die Domain autoritative Antworten geben. Anderenfalls wird der Antrag mit entsprechenden Fehlermeldungen zurückgesendet, der Antrag gilt dann als nicht gestellt.

  2. Nachdem ein Antrag fehlerfrei gestellt wurde, wird von der Vergabestelle die Delegation der Domain durchgeführt. Durch die Eintragung in die Nameserver für die Domain "priv.at" ist die Delegation aktiv und die Domain gilt als "vergeben".

  3. Mitteilungen über Änderungen: Alle Änderungen, insbesondere der Nameserverkonfiguration, im Domain-Template sind der Vergabestelle unverzüglich zu melden.

  4. Gültigkeit der Delegation: Die Delegation erfolgt solange, wie das Service von den Antragstellern oder deren Nachfolgern betrieben wird.

  5. Rückgabe einer Domain: Eine Rückgabe einer Domain kann jederzeit und - auf Wunsch - mit sofortiger Wirkung erfolgen, wobei eine Verständigung durch die als admin-c angegebene Person erfolgen muss.

  6. Widerruf einer Delegation: Die Delegation kann nach Benachrichtigung per E-Mail der unter admin-c angegebenen Kontaktperson insbesondere unter folgenden Bedingungen von der Vergabestelle widerrufen oder temporär deaktiviert werden:

    • aufgrund wiederholter technischer Probleme mit dieser Domain (z.B.: Nameserver sind nicht funktionsfähig). Dabei werden alle Kontaktpersonen per E-Mail darüber informiert, bestehen nach 2 Monaten immer noch Probleme, wird der Widerruf durchgeführt.
    • auf Gerichtsbeschluss
    • auf Anweisung einer Behörde aufgrund gesetzlicher Grundlagen
    • bei überwiegend gewerblicher Nutzung
    • Aus Gründen, die den Regelbetrieb beeinträchtigen, stören oder behindern können sowie zur Abwendung von Rechtsstreitigkeiten mit oder Verfolgung der Vergabestelle selbst

    Domains, deren Halter unter den im Template angegebenen Daten nicht erreichbar sind, können ebenfalls gelöscht oder deaktiviert werden.

  7. Nameserver: Es müssen mindestens zwei korrekt aufgesetzte Nameserver angegeben werden. Die Angaben im Domain-Template müssen mit der technischen Konfiguration exakt übereinstimmen. Der Antragsteller hat die laufende Verfügbarkeit aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.

  8. Authentifizierung: noch offen

4. Original-Vergaberichtlinien

Die aktuelle und ausschliesslich gültige Version ist unter http://www.nic.priv.at/richtlinien/richtlinien.shtml ersichtlich.

Die technischen Informationen auf http://www.nic.priv.at/richtlinien/technische.shtml sind Bestandteil dieser Richtlinien.

Version: 0.98

Datum: 2003-08-28


http://www.nic.priv.at/richtlinien/richtlinien.shtml
Anfragen und Kommentare an: info@nic.priv.at
zuletzt aktualisiert: Saturday, 02-Dec-2006 12:37:54 CET
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